Aufgaben der LEF
Die in der LEF organisierten Familien-Bildungsstätten sind nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Baden-Württemberg anerkannte Träger öffentlicher Weiterbildung.
Außerdem erfüllen Familien-Bildungsstätten zentrale Aufgaben der Familienbildung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Die Finanzierung der Familien-Bildungsarbeit erfolgt überwiegend durch Kursgebühren.
Die Familien-Bildungsstätten erhalten Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg nach dem WBG und -je nach den örtlichen Gegebenheiten- Zuschüsse der Städte, Landkreise und Kirchen.
Damit die Familien-Bildungsstätten ihren gesellschaftlichen Auftrag erfüllen können, allen sozialen Gruppen gleichermaßen zugänglich zu sein, sind sie auf eine verlässliche finanzielle Förderung durch das Land, die Landkreise, Kommunen und Kirchen angewiesen.
Die LEF unterstützt und fördert die Familien-Bildungsstätten in ihrer Arbeit:
- Sie tritt auf politischer Ebene für die Sicherung der landespolitischen und landeskirchlichen Rahmenbedingungen von Familienbildung ein.
- Sie will auf fachlicher Ebene die Qualität der Angebote und die Arbeitsfähigkeit der Familien-Bildungsstätten erhalten und weiterentwickeln.
Dazu nimmt sie folgende Aufgaben wahr:
- politische und fachliche Vertretung in kirchlichen und staatlichen Gremien.
- Erarbeitung von Stellungnahmen
- Beratung und Weiterentwicklung familienspezifischer Angebote und Bildungskonzeptionen
- Mitarbeiterqualifizierung: Entwicklung und Durchführung umfangreicher Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für nebenamtliche, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter/innen und betriebswirtschaftliche Beratungen
- Gestaltung von Öffentlichkeitsarbeit und politischer Foren